Deutsche Glücksspielbehörde legt Gesetz fest

Kathleen Gorlitz - 03 Dezember 2019

Regulierungsbehörde warnt illegale deutsche Casinobetreiber Der Darmstädter Landtag ist zuständig für die Bearbeitung von Lizenzanträgen für deutsche Online-Buchmacher. Sie haben erneut betont, dass Marken Online Casino- und Poker-Produkte einstellen müssen, wenn sie weiterhin innerhalb der gesetzlichen Grenzen des Marktes operieren möchten, und dass Betreiber, die weiterhin deutsche Spieler anwerben, mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen müssen.

In einem offenen Brief an diejenigen, die in der Online-Glücksspielbranche tätig sind, fügten sie hinzu, dass Presseerklärungen, in denen Verzögerungen im Lizenzierungsprozess veröffentlich wurden, diesen Brief anregten.

Die Behörden geben eine harte Linie vor

In dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass bestimmte Quellen behaupten, Marken sollten erst dann Anträge stellen, wenn eine Entscheidung über die künftigen Glücksspielbestimmungen des Landes getroffen wurde. Der Glücksspielstaatsvertrag in seiner dritten Novelle wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten und bis zum 30. Juni 2021 laufen, wobei zwischen den hessischen Gesetzgebern Gespräche über die in dieser Zeit geltenden Rahmenbedingungen geführt werden.

Es wurden Behauptungen aufgestellt, dass eine Verzögerung die einzige Option ist, da es an Transparenz darüber mangelt, welche Vorschriften letztendlich in Kraft treten werden. Einige Parteien haben Fragen zum Verbot von Live-Wetten, zur Durchsetzung eines monatlichen Ausgabenlimits von 1.000 EUR für Spieler oder sogar zum Verbot von Online Casinos aufgeworfen.

Der offene Brief machte deutlich, dass die für das staatliche Glücksspiel zuständigen Aufsichtsbehörden keine Verzögerungen in Kauf nehmen werden. Ab dem 1. Januar nächsten Jahres dürften Sportwettenanbieter, die weiterhin illegal auf dem deutschen Markt tätig sind, mit strengen Sanktionen rechnen.

Sie warnte davor, dass dem Rat eine kompromisslose Haltung gegenüber Betreibern eingeräumt wird, die die Bestimmungen des Vertrags nicht einhalten, und bekräftigte, dass zusätzliche Durchsetzungsbefugnisse gewährt wurden, die es ihm ermöglichen, gegen diese Betreiber vorzugehen.

Sollte ein Betreiber seinen Lizenzantrag nicht beim Regierungsbezirk Darmstadt einreichen, würde ihr Angebot sofort rechtswidrig und unter Verbot stehen. Das Finanzministerium, die regionale Staatsanwaltschaft und die staatlichen Medienaufsichtsbehörden würden alle sofort informiert und um Einleitung eines Verfahrens gegen den Täter gebeten.

Alle relevanten Informationen sind öffentlich

Der Rat stellte klar, dass alle für sie relevanten Antragsunterlagen und Informationen öffentlich zugänglich sind und dass Elemente wie monatliche Ausgabenobergrenzen und das In-Play-Verbot darin erläutert werden.